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Jura im alten Rom – Eine Exkursion an die Ruhr-Universität Bochum

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Jura im alten Rom – Eine Exkursion an die Ruhr-Universität Bochum

Am Donnerstag, dem 23. Januar 2025, besuchten die Lateinkurse der EF des Max-Planck-Gymnasiums Gelsenkirchen das Alfried Krupp-Schülerlabor der Ruhr-Universität Bochum, um an einem Workshop zum Thema „Alles, was Recht ist? Juristenausbildung vor 2000 Jahren und heute“ teilzunehmen.

Geleitet wurde der Workshop von Prof. Dr. Fabian Klinck (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Zivilverfahrensrecht), der die Schülerinnen und Schüler zunächst sehr ausführlich in das Thema einführte. Anschließend stellte er ihnen einen juristischen Sachverhalt vor, den sie sowohl aus der Perspektive des römischen als auch des modernen Strafrechts analysieren sollten: "Otto Ocker ist stolzer Eigentümer eines wertvollen Reitpferds. Dieses lässt er regelmäßig auf einer Koppel am Meer grasen. Zum Meer hin ist die Koppel nicht durch Zäune abgesperrt; vielmehr fallen dort steile, über 30 Meter hohe Klippen ab. Eines Tages betritt Tim Traunstein, der Otto Ocker nichts Gutes will, die Koppel und versetzt das Tier durch laute Rufe derart in Panik, dass es schließlich, wie von Traunstein geplant, über die Klippen ins Meer springt und dort verendet. Ocker fragt, was er von Traunstein verlangen kann."

Im alten Rom griff man in solchen Fällen auf die Lex Aquilia zurück, deren Inhalte von Autoren der damaligen Zeit schriftlich festgehalten wurden. Die Schülerinnen und Schüler erhielten dazu sowohl lateinische Originaltexte als auch deutsche Übersetzungen, mit denen die Schülerinnen und Schüler unter Hilfestellung von Prof. Dr. Klinck den Sachverhalt analysieren konnten. Die Lex Aquilia kann in gewisser Weise mit unserem heutigen Grundgesetz verglichen werden, ist jedoch deutlich weniger umfangreich und spezifisch. Zur Analyse des Falls aus heutiger Sicht bekamen die Schülerinnen und Schüler zudem relevante Auszüge aus dem Grundgesetz. Letztendlich zeigte sich, dass beide Rechtsordnungen eine Mitschuld des Eigentümers erkennen lassen, jedoch die Verantwortung des Täters aufgrund seines vorsätzlichen Handelns überwiegt und dieser entsprechend bestraft wird.

Nach einem lehrreichen und interessanten Tag kamen beide Kurse am Nachmittag wieder wohlbehalten in Gelsenkirchen-Buer an.

Mia Dürr & Tim Vygen, EF